Auf dem Informationsportal des Deutschen Bundestages wird am 22. Dez. 2023 über die Neuanschaffung von Werken für den Leihbestand berichtet …
„Nach aufmerksamen Besichtigungen und intensiven Diskussionen ist die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages nun um eine Reihe von Objekten reicher. Genauer gesagt: um Kunstwerke von insgesamt 25 Künstlerinnen und Künstlern. Entschieden hatten das die Mitglieder des Kunstbeirates unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in einer Sitzung am Mittwoch, 29. November 2023.
Der Kunstbeirat entscheidet einmal jährlich über den Ankauf neuer Werke. In dieser Wahlperiode besteht das Gremium aus elf Abgeordneten aller Fraktionen.
Zeitgenössische Werke internationaler Künstler
Für den jährlichen Neuankauf von Kunstwerken steht ein Budget von 175.000 Euro zur Verfügung. Welche Künstlerinnen und Künstler zur Vorstellung ihrer Werke eingeladen werden, ergibt sich aus den Vorschlägen der Abgeordneten sowie jenen der Kuratorin beziehungsweise des Kurators der Kunstsammlung des Deutschen Bundestags. Es handelt sich dabei um zeitgenössische Kunst von nationalen und internationalen Künstlerinnen und Künstlern.
Die neu erworbenen Kunstwerke ergänzen nunmehr die bestehende Artothek des Deutschen Bundestages, welche den Parlamentarierinnen und Parlamentarier während der gesamten Wahlperiode zur Ausleihe von Kunstwerken für ihr alltägliches Arbeitsumfeld, also insbesondere für ihre Büroräume, zur Verfügung steht. Erst wenn die Abgeordneten aus dem Bundestag ausscheiden, müssen sie die Kunst wieder an die Artothek zurückgeben. Aber auch während der laufenden Wahlperiode können Kunstwerke ausgetauscht werden, vergleichbar dem üblichen Ausleihverfahren in einer Bibliothek. So wechseln die Kunstwerke zwischen den einzelnen Gebäuden und bleiben dabei stets Teil der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages. Wesentlich für den Betrieb der Artothek ist eine permanente konservatorische Betreuung der zahlreichen Werke durch beauftragte Restauratoren. Nur so können die verschiedensten Kunstobjekte dauerhaft erhalten bleiben und den Abgeordneten aber auch deren zahlreichen Besuchern aus den Wahlkreisen Vergnügen beim Betrachten bereiten. (22.12.2023)“